AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung: Die Anmeldung kann schriftlich per Mail, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird von uns telefonisch oder schriftlich bestätigt und gilt, sofern nichts anderes vereinbart, als verbindlich. Erfolgt eine gleichzeitige Anmeldung mehrerer Teilnehmer, so steht der „Anmelder“ für deren Vertragsverpflichtung.
 
Zahlungsbedingungen: Die Bezahlung erfolgt bei den 1-2 Tages Veranstaltungen in BAR vor Ort. Bei Auslandstouren behalten wir uns das Recht vor, bei Buchung eine Anzahlung von € 150,- zu verlangen. Der Rest ist spätestens bis 5 Tage vor Tourbeginn zu entrichten. Bei kurzfristigen Anmeldungen bis 10 Tage vor Reisebeginn ist bei Buchung der Gesamtbetrag zu entrichten. Bankverbindung: Steiermärkische Sparkasse                             Kt.-Nr.: 00002609279                             Blz: 20815    
 
Stornoregelung: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Fall einer Absage dir für uns entstandenen Kosten verrechnen müssen:
 
Bis 15 Tage vor der Tour berechnen wir Stornogebühren von € 25,-  Bis 14 Tage 30 % des Gesamtpreises  Bis 7 Tage 50 % des Gesamtpreises Bis 1 Tag 75 % des Gesamtpreises Bei Nichtantritt der Tour 100%.
 
Wenn Sie an der Teilnahme verhindert sind, können Sie gerne eine Ersatzperson schicken.
 
Um Stornokosten im Krankheitsfall oÄ zu verhindern, empfehlen wir insbesondere bei unseren Auslandsangeboten eine Rücktrittsversicherung, beispielsweise über die Europäische Reiserücktrittsversicherung ( www.europaeische.at ) abzuschließen. Die Prämie beträgt hier, beispielsweise für unsere Auslandstouren, € 21,-
 
Mindestalter: XSmall Touren: 13 Jahre Für alle anderen Angebote: 18 Jahre
 
Absage durch Highest Pulse: Unsere Touren führen wir nur bei sicheren Bedingungen durch. Sollte es die Witterung nicht zulassen eine Tour durchzuführen, behalten wir uns das Recht vor, die Tour, auch noch am jeweiligen Tag, abzusagen. Diese Entscheidung obliegt ausschließlich dem Veranstalter.
 
Auch bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl (4 Personen) behalten wir uns das Recht, die Tour abzusagen. Wir sind selbstverständlich bemüht, dieses so früh als möglich, spätestens bis 3 Tage vor Tourbeginn, bekannt zu geben.
 
Im Falle einer Absage durch Highest Pulse erstatten wir natürlich umgehend den bereits bezahlten Betrag retour. Nicht rückerstattet werden etwaige Anreisekosten.   Ausschluss eines Teilnehmers aus einer Tour: Der Veranstalter / verantwortliche Guide hat das Recht, Teilnehmer bei Verstoß gegen die AGB’s sofort aus der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. Dies umfasst z.B. - der Teilnehmer erfüllt die für die Tour erforderlichen Voraussetzungen nicht - der Teilnehmer bringt die erforderlichen physischen und psychischen Voraussetzungen nicht mit - der Teilnehmer zeigt sich von Alkohol / Medikamenten / Drogen beeinflusst - der Teilnehmer missachtet die vom Guide auferlegten Sicherheitsanweisungen - der Teilnehmer ist Nichtschwimmer
 
Sollte einer dieser Gründe eintreten, sehen wir uns vor, 100% des Preises einzubehalten.
 
 
Versicherungen: Für die Versicherung muss jeder Teilnehmer selbst Sorge tragen – der Abschluss einer ausreichenden Unfall- und Bergekostenversicherung ist zu empfehlen.
 
Beispielsweise beinhaltet die Mitgliedschaft im ÖAV (Österreichischen Alpenverein) eine Bergekostenversicherung. Wir bitten Sie, dieses selbst in Ihren Polizzen nachzulesen und sich zu informieren. Zu beachten ist auch die Gültigkeit der Versicherungen im Ausland.
 
Als Förderer des Österreichischen Bergrettungsdienstes sind durch den Förderbeitrag die Bergekosten bei Bergung durch den ÖBRD ebenfalls gedeckt. (Achtung, unterschiedliche Bedingungen der Landessektionen! Steiermark z.B. nur Österreichweit, Salzburg z.B. auch im Ausland!) Sollten Sie BRD Förderer sein, bitte beim jeweiligen Landesverband nachfragen.
 
Leihausrüstung: Der Teilnehmer ist für die ausgeliehene Ausrüstung verantwortlich und ist bei der Ausgabe verantwortlich, alles auf Vollständigkeit zu kontrollieren. Bei Beschädigungen durch unsachgemäße Anwendung, mutwilliger Beschädigung oder Verlust behalten wir uns das Recht vor, den Schaden in Rechnung zu stellen. Der Teilnehmer ist persönlich für die Rückgabe verantwortlich. Mängel oder Beschädigungen die an der Ausrüstung entstehen, sind unverzüglich dem Guide zu melden.
 
An- und Abreise: Die An- und Abreise zu den Tourengebieten erfolgt mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil des Programms vom Highest Pulse. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden, die dabei entstehen.
 
Haftung: Jeder Teilnehmer an Touren vom Highest Pulse ist sich darüber im Klaren, das er sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. Touren vom Highest Pulse werden von geprüften Guides geführt. Die Ausrüstung entspricht den neuesten Sicherheitsnormen. Sämtliche Touren sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine Einführung vom Guide erteilt. Die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber von Highest Pulse und den Guides, wird auf Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Highest Pulse haftet nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes gilt dies nur insoweit, als diese Schäden keine Personenschäden betreffen.
 
Es gilt österreichisches Recht ( ausgenommen IPRG und UN-Kaufrecht ). Gerichtstand und Erfüllungsort ist Bezirksgericht Irdning. Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand gemäß § 104 JN.
 
Allgemeine Bedingungen und Informationen zur Teilnahme an Touren: Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte Tour notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen, die hier angeführt werden, mitzubringen.
 
Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Tour ausgeschlossen. Der Teilnehmer muss sich in einem körperlich fitten und gesunden Zustand befinden.
Die Teilnahme setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.
 
Sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourenleiters sind von den Teilnehmern zu befolgen und sind aufgefordert, an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer einer Tour haben sich gegenseitig zu unterstützen.
Der Teilnehmer hat sich der Einschulung über den Gebrauch, die Anwendung der speziellen Ausrüstung, Verhaltensregeln und Technik der Canyoningbegehung vor Antritt der Tour durch den Canyoningführer zu unterziehen. (insbes. bei den XSmall Touren, Aufbautraining und Auffrischungsmodul)
 
Die Begehung eines Canyon erfolgt größtenteils im weglosen Gelände, wo auch mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muss daher mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Für richtiges Schuhwerk ist vom Teilnehmer zu sorgen.
 
Alle absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur gesichert und unter Aufsicht der Canyoningführers begangen werden. In einem Canyon ist mit Steinschlaggefahr zu rechnen. Der Helm darf somit nicht abgenommen werden.
 
Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Blickkontakt zu den übrigen Teilnehmern und dem Canyoningführer nicht abreißt.
 
Der Teilnehmer hat darauf zu achten, dass während der Tour Gurte, Helme, Karabiner und Ausrüstungsgegenstände immer geschlossen sind. Nach Pausen ist der zuvor beschrieben Zustand wieder selbständig herzustellen und vom überprüfen zu lassen. (Partnercheck)
 
Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Canyoningführers darf gesprungen werden, wobei den Anweisungen genau Folge zu leisten ist. In den Wasserbecken ist zudem mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen, weshalb nur in den vom Canyoningführer bezeichneten Teil gesprungen werden darf. Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes nicht möglich sein, so ist dies dem Canyoningführer mitzuteilen, wobei dieser dazu verpflichtet ist, alternative Möglichkeiten ( z.B. Abseilen) für die sichere Überwindung der Höhendifferenz zu finden. Jeder Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, dass er eine sichere, rutschfreie Absprungstelle wählt und die Hände beim Sprung eng an den Körper presst und mit den Beinen voran springt. Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass mit den Beinen der Grund berührt wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen werden muß.
 
Rutschen im Flussbett hat in zurückgelehnter Körperhaltung, mit vorgeneigtem Kopf und verschränkten Händen zu erfolgen.  
 
Der Teilnehmer bestätigt, dass er die für anspruchsvolle Touren erforderliche Canyoningerfahrung besitzt. (gilt insbes. Für Auffrischungsmodul und Xtreme Touren)
 
Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten als Richtwerte. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten.
 
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Tel.: +43 664 43 126 33

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